Autor: Eleonore Büschges. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe dem „Miteinander“ entnommen, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt wurde. Können Sie mir bitte mitteilen, wann und wie dies geschehen sein soll?

Festgestellte Kriegsverbrechen öffentlich zu negieren oder öffentlich anzuzweifeln, wurde noch nie durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Daran hat auch die Änderung des § 130 nichts geändert. Und das finde ich gut so.

Von einer Schleifung des Grundgesetzes habe ich noch nichts mitbekommen, über diesbezügliche Informationen wäre ich ebenfalls dankbar.

Ihre Kritik an der Reduzierung oder Abschaffung des Bargeldes teile ich vollumfänglich.

Immerhin zeigt der Erfolg Frau Büschges vor Gericht, dass der Rechtsstaat noch funktioniert. Gut so.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Y,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zu unserer Miteinander No. 3. Gerne antworten wir auf Ihre Fragen:

Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert Meinungs-  und Informationsfreiheit. Nun werden aber zahlreiche Beiträge in sozialen Netzen gelöscht, sofern sie nicht den Regeln, die die Konzerne aufstellen, gehorchen, zum Beispiel youtube oder facebook und, bis zur Übernahme durch Herrn Musk, auch bei Twitter. Hier kontrollieren diese Medien, was verbreitet werden darf und was nicht. Das entspricht unserer Einschätzung nach einer Zensur.  Zahlreiche Kritiker der sogenannten Coronamaßnahmen und kritische Äußerungen zur mRNA Therapie wurden gesperrt, so zum Beispiel Herr Professor Bhakdi, Herr Professor Wodarg, Herr Reitschuster, Herr Professor Hockertz, um nur einige wenige zu nennen. Das perfide daran ist, dass niemand außer den Gesperrten diese Sperrungen sehen können.

Ein aktuelles Beispiel finden Sie hier: https://t.me/reitschusterde/6294

(Anmerkung: Ich habe diesen Brief am 29.12.2022 begonnen. Damals war diese Seite noch gesperrt, in der Nacht wurde die Sperre aufgehoben.)

Dazu kommt, dass dadurch die Informationsfreiheit nicht mehr gegeben ist.

Dies findet sich auch in den GEZ Medien, denn auch „Nicht- Berichten“ empfinden wir als Einschränkung der Informationsfreiheit. So haben ARD und ZDF beispielsweise so gut wie nicht über die seit Monaten anhaltenden Bauernprotoste in unserem Nachbarland Niederlande berichtet, die Anfang September dazu geführt haben, dass der Landwirtschaftsminister zurückgetreten ist. ARD hat über die Proteste in EINER Mittagssendung informiert. Begründet wurde die Nicht – Berichterstattung auf eine Frage unsererseits dadurch, dass es so viel anders gäbe, dass dies einfach keinen Platz mehr gefunden hat. Berichtet wurde unter anderem über Schnee in den Anden (im Juni vielleicht nicht ganz so berichtenswert?) und eine Demonstration in Karakalpakstan, während die Demonstrationen in Deutschland, an denen zig Hunderttausende von Menschen jeden Montag teilnehmen, schlichtweg ignoriert werden.

Dem Staatsvertrag werden die öffentlich rechtlichen Sender nicht mehr gerecht.

Charakteristisch finden wir in diesem Zusammenhang die Aussage von Frau Hadjali (ARD): Natürlich haben wir Meinungsfreiheit- aber man muss mit Konsequenzen rechnen. Genau das aber ist keine Meinungsfreiheit!

Auch sehen wir die Sperrung von rt Deutschland als nicht grundgesetzkonform an.

Lesen Sie zu diesem Themenkomplex auch bitte https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/corona-kritiker-zensur/amp

Interessant auch der Beitrag in ZDF: https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/berlin-direkt-vom-22-mai-2022-100.html

und https://norberthaering.de/propaganda-zensur/mosmamm-meinungsfreiheit/

Bei der Änderung des § 130 geht es nicht darum, dass festgestellte Kriegsverbrechen negiert werden, sondern dass eben auch das Hinterfragen nicht offiziell festgestellter Kriegsverbrechen unter Strafe steht. Wenn man dies weiterdenkt, kann quasi jegliche Kritik an was auch immer unter Strafe gestellt werden. Dies schafft ein Klima der Angst, frei zu sprechen. Eine offene Diskussion ist jedoch wesentlich, um sich der Wahrheit anzunähern.

Bitte lesen Sie hierzu den Artikel aus der WELT: https://www.welt.de/kultur/plus241798753/Volksverhetzung-Der-neue-130-ist-eine-Gefahr-fuer-die-kritische-Diskussion.html

Hier sagen wir: Wehret den Anfängen.

Die Schleifung des Grundgesetzes sehen wir an ganz vielen Stellen. Beginnen wir mit dem Infektionsschutzgesetz. In der Version von 18.11.2020 wurde hier das Briefgeheimnis, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebietes und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Polizei löst “illegale“ Skatrunden auf und stürmt Kindergeburtstage) außer Kraft gesetzt. Die von nahezu allen Parteien geforderte Umsetzung von 2G widerspricht dem Grundgesetz, das vom Grundgedanken her bedingungslos für alle Menschen in diesem Lande gilt. Boris Palmer möchte die Rentenzahlungen an eine Impfung knüpfen, sogenannten Ungeimpften soll der Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen untersagt werden (Herr Hans, ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes) und so weiter. Beispiele dazu finden Sie auf der Seite www.ichhabemitgemacht.de, die das Unsägliche gesammelt hat. Übrigens wurde der Verantwortliche für diese Seite, der nichts als Zitate gesammelt hat, wegen Volksverhetzung angeklagt, und nicht etwa diejenigen, die Hass und Hetze ausgesprochen haben. 

Auch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht widerspricht unseres Erachtens nach dem Grundgesetz, Artikel 2. Mittlerweile ist ja nicht mehr darüber hinwegzusehen und auch von offiziellen Stellen eingeräumt, dass die „Impfung“ keinen Fremdschutz bietet und ganz offensichtlich auch keinen Eigenschutz, sondern ganz im Gegenteil eine sehr hohe Anzahl von Impfschäden aufgetreten sind und die Opfer alleine gelassen werden. 

Und ja, in meinem Fall hat der Rechtsstaat in der Tat funktioniert. Berichtet wurde davon in der Lokalpresse allerdings nicht, auch nicht nach ausdrücklicher Aufforderung durch einen Mitbürger. Kein allgemeines Interesse- man könnte auch meinen: dann müssten wir ja zugeben, dass wir uns geirrt haben.

Nicht so ganz funktioniert der Rechtsstatt unseres Erachtens nach im Fall Michael Ballweg, der seit 6 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, bei den Haftprüfungen keine Zeugen vernommen werden, die Vorwürfe auf nahezu null geschrumpft sind.

Lesen Sie zu diesem Thema die FAZ: https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/anwaelte-dringen-auf-freilassung-von-ballweg-18566271.html

Die dazu gehörige Stellungnahme der Anwälte von Michael Ballweg finden Sie hier:

Wir kämpfen nicht nur für Michael Ballweg.
Wir kämpfen um den Bestand des Rechtsstaats in Deutschland.

Die Strafjustiz in Stuttgart erweist sich seit nunmehr 6 Monaten als verlängerter Arm einer aus den Fugen geratenen Gesellschaft mit totalitären Tendenzen.

Sämtliche rechtsstaatlichen Errungenschaften einer Zivilgesellschaft sind im Umgang mit dem Querdenken-Gründer außer Kraft gesetzt.
Seinen vorläufigen Höhepunkt hatte dieses Willkürverhalten am 29. November 2022, als der Haftrichter die Anhörung von Ballweg mitten im Vortrag abgebrochen hat und erklärt hat, dass er sich weiteren Vortrag nicht mehr anhören würde.
Selbst der Protest der Verteidigung, dass noch entlastende Dokumente vorbereitet sein und vor der Tür der Hauptentlastungszeuge zur Verfügung steht, hat nichts genützt. Der Richter hat diesen mit den Worten abgetan:
„Dann machen Sie doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde.“

Wer Grund- und Menschenrechte derart mit Füßen tritt, repräsentiert keinen Rechtsstaat. 

Noch im Jahr 2005 hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass ein nicht ordnungsgemäß verkündeter Haftbefehl für eine Haftverlängerung über sechs Monate nicht berücksichtigt werden darf. 

Ordnungsgemäß ist ein Haftbefehl dann, wenn zuvor der Beschuldigte umfassend gehört worden ist. 
Das Amtsgericht Stuttgart hat heute gegenüber der dpa bestätigt, dass am 29. November 2022 der Haftverkündungstermin durch den Richter abgebrochen wurde.  

In einem freiheitlichen Rechtsstaat würde Michael Ballweg spätestens morgen am 30. Dezember 2022 aus der Haft entlassen.

Und das ist nur einer von vielen Fällen. Über einen aktuellen Fall aus unserer Gegend werden wir in Kürze auf unserer Homepage berichten.

Und wenn wir die Aussagen von Herrn Haldewang, Chef des Verfassungsschutzes hören, dann wird uns Angst und bange: Wenn nötig, sollen Oppositionelle getötet werden: https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=8NFTGIc2Qbk

 

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zumindest im Ansatz beantworten und stehe für weitere Diskussionen gerne zur Verfügung.

 

Mit herzlichen Grüßen im Namen des Miteinander-Teams 

Eleonore Büschges

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