Autor: Ralph Boes

Vortrag zur Kundgebung „Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“ am 22.10.2023 am Hambacher Schloss

 

 

Liebe Freunde,

wir stehen hier am Hambacher Schloss, der Wiege der Demokratie in Deutschland.

Wir stehen hier aber nicht als Touristen,  die diesen schönen Ort besuchen, um uns die interessanten historischen Dokumente über die Geburt der Demokratie im Schloss dort oben anzusehen.

Sondern wir stehen hier als Menschen in Not, als Menschen, die es nicht fassen können, in welchem Ausmaß und in welcher Geschwindigkeit
die grundgesetzlich verfasste Bundesrepublik verfällt.

Es gibt eine „Hambacher Erklärung“ der SPD-Fraktion im Bezirkstag Pfalz, verfasst – oder wenigstens mit verfasst – von Kurt Beck und Alexan-der Schweizer, die sich gegen die hier veranstalteten Kundgebungen richtet, und die mit den Worten beginnt,
dass die jüngsten Wahlen, Umfragen und Ereignisse gezeigt haben,
„dass die Problemlösungskompetenz der Demokratie, nicht zuletzt aber der parlamentarischen Demokratie, zunehmend in Zweifel gezogen wird“.

Und die dann beklagt, dass jetzt antidemokratische, autoritäre, populistische, rassistische und antisemitische Parteien und Strömungen Zulauf gewinnen, Strömungen, die auch versuchen, die freiheitlichen, gegen die obrigkeitsstaatlichen Autoritäten gerichteten Traditionen des Hambacher Festes für sich zu okkupieren.

Und dass man sich sowohl gegen diese Okkupation des Hambacher Festes als auch gegen die antidemokratischen, autoritären und so weiter Strömungen wehren wolle und müsse.

Dass die Problemlösungskompetenz, ich zitiere:
„der Demokratie, nicht zuletzt der parlamentarischen Demokratie, zunehmend im Zweifel gezogen wird“, darin haben die Autoren der Hambacher Erklärung absolut recht.

Es sind aber nicht nur, ich zitiere:
„antidemokratische, autoritäre, populistische, rassistische und anti-semitische Parteien und Strömungen“, die die Problemlösungskompetenz „nicht zuletzt auch der parlamentarischen Demokratie“ im Zweifel ziehen,

sondern – und das übersehen die Autoren des Schreibens –
auch hochdemokratische und tief grundrechtsorientierte Strömungen,
die mit tiefen Entsetzen

  • den Verfall der Bundesrepublik,
  • ihres Rechtsstaates,
  • und ihrer Politik
  • den Verfall des vom Grundgesetz geforderten Schutzes der Grundrechte,
  • zu denen auch der Schutz der Meinungsvielfalt,
  • der Pressefreiheit,
  • der öffentlichen Diskussion
  • und des Kundgebungs- und Demonstrationsrechts

gehören

und ihrer gesamten demokratischen Strukturen erleben.
Demokraten, die versuchen, Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte
vor ihrem endgültigen Verfall und gerade auch vor den antidemokratischen, autoritären, populistischen und so weiter Strömungen, die im Schreiben genannt werden,

und die zu größten Teilen auch aus dem Bundestag – und nicht nur von der im Schreiben genannten AfD, sondern auch von den übrigen Parteien -kommen
zu retten …

… und die genau wegen der freiheitlichen, gegen die obrigkeitsstaatlichen Autoritäten gerichteten Traditionslinien des Hambacher Festes und des Hambacher Schlosses das Gefühl und die Gewissheit haben,
mit ihren Kundgebungen hier genau am rechten Ort zu sein.

Es gibt eine viel beachtete Studie von der Körber-Stiftung, die zeigt,
dass nur noch 46% der Deutschen Vertrauen in die deutsche Demokratie
und nur noch 9% – ich wiederhole: nur noch 9% der Deutschen Vertrauen in die Parteien haben, was eine wirkliche Krise für den Zustand dieser Republik bedeutet.

Es sind aber nicht „antidemokratisch“, „autoritär“, „populistisch“ und so weiter gestimmte Menschen, die für diesen Befund verantwortlich sind,
sondern geradezu Demokraten, die den Verlust der Demokratie in Deutschland befunden:

86% der Bevölkerung wünschen sich nämlich, nicht weiter wie bisher von oben, von außen, wie unmündige Deppen behandelt und politisch „erzogen“ zu werden, sondern, und jetzt zitiere ich wieder die Stiftung
„stärker in wichtige Entscheidungen einbezogen zu werden“.

So dass die Befürchtung, das antidemokratische, autoritäre und so weiter Kräfte in Übermacht kommen, zum Glück noch nicht begründet ist. 

Nicht Demokratie-Müdigkeit, nicht autoritäres Gedankengut,
sondern nur Politik-Verdrossenheit und im Grunde genau das Gegenteil von Demokratie-Müdigkeit: der Wille zu mehr Demokratie ist es,

was die Menschen in Deutschland, einer Politik gegenüber, die sie immer mehr nur noch von oben herab behandelt, in inneren und äußeren Aufruhr treibt.

 

 

Liebe Freunde,

Jetzt stehen wir am Hambacher Schloss und haben zu einer Kundgebung mit dem Titel „Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“ eingeladen.

Dieser Anmeldungstitel führt direkt zu der Frage, ob wir die Bundesrepublik in dem Zustand, in dem sie sich zur Zeit befindet, für erneuerungsbedürftig oder gar für erneuerungsfähig halten.

Man könnte auch sagen: Bei den fundamentalen Schwächen,
die sie zur Zeit offenbart, da schaffen wir sie lieber ab.
Oder ersetzen sie durch etwas anderes,
z.B. durch die Verfassung von 1871 oder durch eine EU-Verfassung usf..

Wir, die wir hier eingeladen haben, halten sie
1.) für erneuerungsbedürftig,
2.) aber auch für erneuerungswürdig   und
3.) für erneuerungsfähig

und hoffen, dass sie nach dem Verfall, den sie zur Zeit erlebt,
wie ein Phönix aus der Asche und tiefer und besser ausgebildet als bisher neu ersteht.

Zu den drei großen Themen die damit angeschnitten sind möchte ich jetzt hier etwas sagen

Zu 1.)

Inwiefern die Bundesrepublik erneuerungsbedürftig und irgendwie am Ende ist, das tönte schon in der Erhebung der Körber-Stiftung an.

Dass nur noch 46% der Deutschen der Demokratie
und nur noch 9% der deutschen den Parteien vertrauen,
ist ein höchstes Alarmsignal.

Dass tatsächlich überall Bewegungen und Strömungen aufploppen, die ihrem Wesen nach höchst bedenklich – ich meine das Wort bedenklich jetzt in seinem eigentlichen Wortsinn als be-DENK-lich – und für das demokratische Empfinden auch höchst herausfordernd sind,
ist ebenfalls ein Zeichen.

Ich meine hier alle die Bewegungen die in der Hamburger Erklärung der SPD schon aufgeführt worden sind. Allein das Aufploppen dieser Bewegungen in ihrer Vielzahl und in ihrer Mächtigkeit ist ein weiteres Symptom des Niedergangs der Republik. Denn sie können nur aufploppen, wenn der Staat nicht mehr leistet, was zu leisten er berufen ist.

Dann machen sich die Menschen selber auf die Beine, um zu finden, wie die Gesellschaft wieder in Ordnung gebracht werden kann
und da werden Ideen aus allen möglichen Kisten hervorgeholt, auch aus ziemlich alten, und beschäftigen die Gemüter.

Weitere Symptome sind etwa

  • das Aufkommen der neuen Umweltbewegungen, die, egal wie man im Einzelnen zu Ihnen steht, lange übersehene und immer wieder angemahnte Probleme zum Thema haben
  • der Zustand im Parlament:
    Schärfer können Hass und Verachtung nicht Erscheinung treten
  • die inzwischen allgegenwärtige Meinungsüberwachung und Zensur, die
    – als ein weltweites Phänomen – jetzt von der Westminster Declaration auf schärfste kritisiert und gebranntmarkt wird
  • der physische Zustand unserer Republik: Besuchen Sie einmal eine Schule oder versuchen Sie einmal mit der Bahn zu fahren …
  • die allgemeine Einschränkung der Grundrechte, welch letztere oft nicht mehr als bedingungslos zu schützendes Eigentum der Menschen selbst, sondern nur noch als Belohnung für staatskonformes Verhalten ausgegeben werden
  • usf.
  • Das deutlichste Symptom aber ist,
    dass unsere Politiker sich radikal vom Volkeswillen abgenabelt
    und fast alle ihre Entscheidungskompetenzen an eine nicht demokratisch verfasste EU abgegeben haben
    und die großen Richtlinien ihres Handelns nicht mehr vom Volke her,
    sondern aus eben der EU, den USA, dem WEF oder der WHO empfangen.
    So dass wir in den wirklich wichtigen Fragen, etwa zu unserem Verhältnis zur Nato, oder zu den Waffenlieferungen in Kriegsgebiete, den faktischen Kriegseintritt gegen Russland, usw. usf. wirklich NICHTS zu sagen haben.


zu 2.)

Alle Staatsgewalt geht DEM Volke aus –
so könnte man das Obige zusammenfassen – und jetzt die Frage stellen, ob die Bundesrepublik es denn wert ist, erhalten zu werden.
Wir, als die Veranstalter der heutigen Kundgebung, sagen: JA
– und unbedingt JA.

 

Deshalb ganz kurz zum Grundgesetz und seinen Idealen:

– Obwohl es äußerlich besehen 146 Artikel hat, besteht das Grundgesetz im Wesentlichen und ganz genau genommen nur aus drei Artikeln.

Aus Artikel 1, Artikel 20 und Artikel 79, Absatz 3 .

Artikel 1 und Artikel 20 sind gewissermaßen die Grundsteine des Grundgesetzes – und Artikel 79 Absatz 3 verfügt, dass die in diesen Artikeln festgelegten Grundsätze nicht geändert werden dürfen.

Alle anderen Artikel sind nur die Ausführungen dessen,
was in den Artikeln 1 und 20 gegeben worden ist. Zum Beispiel ist das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nur eine nähere Ausführung der Unantastbarkeit der Menschenwürde – und alle diese anderen Artikel sind – allerdings nur nach Maßgabe der Artikel 1 und Artikel 20 gegebenen Grundsätze – auch änderbar.

Artikel 1 und Artikel 20 sind es nicht. 

Man spricht hier von der Ewigkeitsgültigkeit, die den Artikeln 1 und 20 durch Artikel 79, Absatz 3 verliehen worden ist.

– Was ist nun die Besonderheit dieser beiden Artikel, dass ihnen ein solcher Rang verliehen wurde?

Sie enthalten die Grundsätze des Grundgesetzes, gewissermaßen den Geist, der durch alle anderen Artikel, sämtliche Gesetze und Anordnung und das gesamte Staatsgebaren wehen muss.

Artikel 1 lautet bekanntlich in Absatz 1:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Und, weniger bekannt, in Absatz 3:

„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

 

Und Artikel 20 heißt bekanntlich – ich kürze ihn aber etwas ab:

  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.
  3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  4. Gegen jeden der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand – wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Diese beiden Artikel geben die Fundamente des Grundgesetzes, die inner-halb der Gültigkeit des Grundgesetzes, das heißt: wenn man es nicht ganz verwirft und sich eine gänzlich neue Verfassung gibt, unumstößlich gelten.

Artikel 1 ist der Grundstein der Menschenrechte,
die dann bis Artikel 19 folgen.
Artikel 20 ist der Grundstein der daraus gehobenen Staatsstruktur,
die sich dann bis zum Ende des Grundgesetzes, bis Artikel 146 erstreckt.

Die Besonderheit ist nun nicht nur der Inhalt, sondern auch die Reihenfolge in denen diese beiden Artikel stehen.

in allen anderen Verfassungen der Welt wird man zuallererst in die Selbst-Definition des Staates und in seine Staatsstruktur eingewiesen.

In der Verfassung der USA steht zum Beispiel zuallererst

„Alle in dieser Verfassung verliehene gesetzgebende Gewalt

ruht im Kongreß der Vereinigten Staaten, der aus einem

Senat und einem Repräsentantenhaus besteht.

Das Repräsentantenhaus besteht aus Abgeordneten, die alle zwei Jahre in den Einzelstaaten vom Volke gewählt werden.“

Und in der Verfassung der DDR heißt es ganz zu Beginn:

„Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation.
Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen.2

 Das ist im Grundgesetz anders: Staatsdefinition und Staatsstruktur werden erst ab Artikel 20 entfaltet und die Grund- und Menschenrechte sind dem radikal vorangesetzt, und zwar nicht nur in ihrer formalen Stellung im Text des Grundgesetzes, sondern auch in ihrem Rang und ihrer Bedeutung.

 Deshalb ist in Artikel 1 auch der Absatz 3 so wichtig, der sagt,
dass die dem Artikel 1

(die Würde des Menschen ist unantastbar)

folgenden Grundrechte

(das wären etwa das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit, das Recht auf Glaubens- Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, das Recht auf Versammlungsfreiheit usf.),

dass also diese Grundrechte  sowohl die Gesetzgebung, als auch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden.

 Ich möchte das ein wenig übersetzen:

 Das Grundgesetz gibt hier den Grundrechten einen besonderen Rang, nämlich – gegenüber allen anderen Gesetzen und Rechten, die dann nur mittelbar gelten können – unmittelbar geltendes Recht zu sein,

und als unmittelbar geltendes Recht unmittelbar auch bindend für sämtliche weiteren Staatsgebaren, seien diese Gesetzgebung, Rechtsprechung oder alle vollziehende Gewalt, zu sein.

 Insofern sind die Grundrechte hier für wichtiger und bedeutsamer als alles andere im Staat gesetzt.
Das heißt, wir haben hier ein Staatsgebilde, das vollständig aus den Grundrechten selbst gehoben ist –

und diese Grundrechte, von denen alles andere abhängig gemacht ist, sind nicht Eigentum des Staates oder des Grundgesetzes sondern es sind unsere Rechte, einfach, weil wir Menschen sind:

Jedes Kind, das geboren wird, hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und ein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit – nicht weil es ihm vom Staat verliehen wird, sondern weil es dieses Recht als ein höchstpersönliches Eigentum durch seine Geburt schon mit ins Leben trägt.

 —

 Das ist im Grunde das Wesen des Grundgesetzes: die Grundrechte des Menschen als sein ureigenes Eigentum ABSOLUT voranzustellen.

Und dann entfaltet es in Artikel 20 eine Staatsstruktur, die ausschließlich aus dem Wesen der uns gehörenden Grundrechte gehoben ist, und ausschließlich diesen Grundrechten entspricht.

Ich möchte auch das noch kurz umreißen,

damit man auch das mit einem Blick erfasst.

 Wenn es in Artikel 20 im Beginne heißt:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“

dann steht da deshalb, dass sie ein sozialer Bundesstaat ist,

weil es in Artikel 1 heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“

und die Unantastbarkeit der Menschenwürde nur in einem sozialen Staat gewährleistet werden kann.

 Und wenn dann da steht,

„die Bundesrepublik ist ein demokratischer Bundesstaat“,

dann dieses deshalb,

weil die freie Entfaltung der Persönlichkeit nur in einem demokratischen Staat und nicht in einer Diktatur oder ähnlichem verwirklicht werden kann.

 So ist der gesamte Artikel 20, bis herunter zum Widerstandsrecht gegen jeden, der es unternimmt, diese Struktur zu beseitigen,

direkt aus den Grundrechten gehoben.

 Und wir haben ein Staatswesen, welches nicht aus den Vorstellungen und Machtinteressen irgendwelcher Eliten,

sondern in einzigartiger Weise direkt aus dem Wesen der Freiheitsrechte des Menschen entfaltet ist,

aus den Freiheitsrechten des Menschen, wie man sie im Gegenschlag der unglaublichen Verbrechen des dritten Reiches

für eine kurze Zeit zu sehen fähig war.

 —

 Jetzt müssten die Damen und Herren von der SPD umfallen, wenn sie so etwas abscheuliches hören, denn so etwas können doch nur Nazis sagen.

Und wir, wir müssten eigentlich staunen, warum wir das Gebaren unserer Politik nicht als einen Ausfluss unseres Wesens, sondern als bevormun-dend, als obrigkeitsstaatlich, als gegen uns gerichtet und als im Grunde nicht an uns interessiert empfinden.

 Doch dafür gibt es starke Gründe.

 Der stärkste Grund ist, dass man, neben vielem vielem Anderen,
es unterlassen hat, das Grundgesetz im Sinne seiner Ideale wirklich auszugestalten.

 Es steht zwar in Artikel 20 Absatz 2,

„Alle Staatsgewalt geht vom Volker aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen durchgeführt“ –

und für Wahlen hat man auch viele schöne Gesetze erlassen,

für Abstimmungen, vor allem für Abstimmung in den wirklich wesentlichen Fragen, gibt es im Grundgesetz aber kein einziges ernstzunehmendes Wort.

 Es ist aber etwas grundsätzlich anderes, ob ich nur „wählen“, oder auch „abstimmen“ darf.

 Wenn ich mein Recht auf Wahlen ausübe, dann stimme ist zwar auch ab, dies aber nur über Personen und Parteien, denen ich dann das Schicksal der gesamten Republik und auch mein eigenes Schicksal übergebe.

 

Wenn ich dagegen mein Recht auf Abstimmungen ausübe, dann stimme ich zwar auch wieder ab, aber diesmal nicht über die Abgabe meiner Souveränität an ein sich stolz als Volksvertreter gebärdendes Personal des Volkes,

sondern ich übe meine Souveränität direkt aus,
und stimme mit allen anderen direkt über die anstehenden Sachfragen, direkt über die großen Leitlinien des politischen Lebens ab.

 Für das zweite wichtige Element zur Ausübung der Volkssouveränität,
hat das politische Establishment es unterlassen, die notwendigen Gesetze zu entwickeln.

Und deswegen fühlen wir uns von unserem Personal gegängelt – und haben auch gar nicht die Möglichkeit, in massive Fehlentscheidungen direkt einzugreifen.

Zu 3.)

Im Hinblick auf die Frage, ob bei dem unglaublichen Ausmaß

an Inkompetenz und Fremdsteuerung von Außen,
die unsere Volksvertreter inzwischen vorlegen
und die uns direkt zu Vasallen außenliegender Mächte machen
und uns direkt in den Untergang führen,
ob da die Bundesrepublik noch zu retten ist –
und nicht nur zu retten, sondern ob sie im Sinne ihrer Ideale sogar tiefer als bisher auszugestalten ist, schlagen wir deshalb Folgendes vor:

 Wir schlagen vor, das Grundgesetz vollständig im Sinne seiner Ideale auszugestalten und Volksabstimmung vollumfänglich in die Verfassung einzuführen.

 Der Weg zur Einführung der Volksabstimmung und zur weiteren Ausgestaltung des Grundgesetzes im Sinne seiner eigenen Ideale, geht allerdings nicht über Bundesrat und Bundestag, die bisher die alleinigen Verfasser von Gesetzen und Änderungen der Artikel im Grundgesetze sind.

 Seit nunmehr 75 Jahren haben sich die Parteien, die an der Macht sind, der Einführung der vollumfänglichen Volksabstimmung verwehrt,
weil sie sie als Konkurrenz empfinden.

 Und selbstverständlich darf man denjenigen, die sie als Konkurrenz empfinden, nicht die Macht geben, die Ausführungsgesetze zur Volksabstimmung zu gestalten.

 Sie werden sie dann so gestalten, das wir zwar formal dann eine „Volksabstimmung“ haben, die Gesetze, durch die sie sich vollziehen können soll, aber nicht wirklich zu gebrauchen sind.

 Beauftrage die Mafia, Gesetze zu verfassen, die ihre eigene Macht beschränken sollen, und dann siehe, was für Gesetze sie Dir dann präsentieren.

 Diejenigen, die sich schon Gesetze zur Volksabstimmung auf Landesebene von den Politikern haben machen lassen, können ein Lied davon singen was für Scheiß-Gesetze da zusammengekommen, und mit welch unerfüllbaren Anforderungen sie da überzogen worden sind.

 Der Weg zur rechtssicheren, praktikablen und voll wirksamen Einführung der Volksabstimmung geht nicht über Bundesrat und Bundestag und auch nicht über die Parteien –

das heißt der Weg geht nicht über das in seiner Macht Ausübung dadurch beschränkte Personal des Souveräns der Republik …

der Weg geht nur direkt über den Souverän der Republik
an Parlament und Politik vorbei
direkt über Artikel 146, direkt über die Verfassung

 —

 Artikel 146 im Grundgesetz sagt:

„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

 Die Idee ist, eine außerparlamentarische Volksabstimmung
– gewissermaßen eine Volks-Ur-abstimmung –
mit den folgenden drei Fragen durchzuführen:

 Ich stimme zu, das Grundgesetz nach Artikel 146 zur Verfassung der Bundesrepublik zu erheben.

  1. Ich stimme zu, Volksabstimmung vollumfänglich in der Verfassung zu verankern.
  2. Ich stimme zu, dass über die Inhalte der Verfassung nur per Volksabstimmung zu entscheiden ist.

 —

 Nun kann man ja fragen, ob das Grundgesetz nicht längst eine Verfassung IST. Über diese Frage lässt sich trefflich streiten. Ich gebe hier die kürzest mögliche Antwort:

Wäre das Grundgesetz – im Sinne des Grundgesetzes selbst – eine Verfassung, würde Artikel 146 heißen:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine NEUE Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 Es steht da aber nur

… an dem EINE VERFASSUNG in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das heißt, dass das Grundgesetz – selbst in seinem eigenen Wortlaut (!) –  sich selbst noch nicht zu einer „Verfassung“ erklärt.

 —

 Neben diesem rein formalistisch-satzlogischen Argument gibt es natürlich noch viele historische und verfassungsrechtlich-immanente Gründe,
die es verbieten, das Grundgesetz im Sinne seiner Mütter und Väter schon in vollem Sinne als Verfassung anzusehen. –

Aus Zeitgründen muss ich mich hier aber auf dieses rein formalistische, satzlogische, damit aber auch formal verfassungsrechtlich allein gültige Argument beschränken.

 Indem wir aber eine Volks-Ur-abstimmung vollziehen, in der wir nicht nur den Text des Grundgesetzes zur Verfassung erheben, sondern zugleich auch die Hauptmängel des Grundgesetzes:

  1. a) die fehlende vollumfängliche Volksabstimmung und
  2. b) die fehlende Souveränität des Volkes über den Inhalt seiner Verfassung

gleich mit beheben,

können wir die Volksabstimmung direkt durch Volksabstimmung

– am Parlament mit seinen Widerständen vorbei ! –
als die erste direkte Tat allein des Souveräns einführen.

 —

 In Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es:

„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Das heißt, dass die Politik, das Parlament, auch das BVerfG
als im Rahmen des Grundgesetzes VERFASSTE Gewalt
in dieser Entscheidung nichts zu sagen haben –

und dass die Entscheidung des Volkes über seine Verfassungsgrundlagen ganz und gar ausschließlich
eine Entscheidung der verfassungsgebenden Gewalt,
eine Entscheidung des Volkes selber ist.

 —

Ich möchte noch einmal die drei in der Volksabstimmung zu behandelnden Fragen nennen:

  1. Ich stimme zu, das Grundgesetz nach Artikel 146 zur Verfassung der Bundesrepublik zu erheben.
  2. Ich stimme zu, Volksabstimmung vollumfänglich in der Verfassung zu verankern.
  3. Ich stimme zu, dass über die Inhalte der Verfassung nur per Volksabstimmung zu entscheiden ist.

 Über diese Fragen kann nicht einzeln, sondern nur im Paket entschieden werden.

 Indem über 1.) entschieden wird, ist das Grundgesetz durch einen Souveränitätsakt des Volkes – am Bundestag und an sämtlicher verfassten Gewalt vorbei – zur Verfassung erhoben.

In dem über 2.) und 3.) entschieden ist,
sind sowohl vollumfängliche Volksabstimmung als auch die Souveränität des Volkes über die Inhalte der Verfassung auch gleich mit in der neuen Verfassung etabliert.

 Indem über 3.)

„Ich stimme zu, dass über die Inhalte der Verfassung nur per Volksabstimmung zu entscheiden ist“

entschieden worden ist, steht der Weg zu einer verfassungs-klärenden Versammlung offen.

 —

 Ich möchte kurz über die verfassungs-klärende Versammlung sprechen:

Anders als etwa eine verfassungsgebende Versammlung,

wie sie etwa Marianne Grimmenstein mit ihrer Gemeinwohllobby ins Leben gerufen hat, oder wie sie etwa Anselm Lenz auf dem Höhepunkt der Proteste während der Corona-Pandemie ins Leben rufen wollte,
haben wir durch unsere drei Fragen ja schon das Grundgesetz selbst zur Verfassung erhoben.

 Auch die schwerwiegendsten Fehler des Grundgesetzes

  • das Fehlen der vollumfänglichen Volksabstimmung
  • und das Fehlen der Souveränität des Volkes über die Inhalte seiner Verfassung

haben wir auf dem beschriebenen Weg ja gleich mit behoben.

So dass eine verfassungs-gebende Versammlung im Sinne von Marianne Grimmenstein oder Anselm Lenz absolut nicht mehr nötig ist.

 Sowohl durch den Druck der Alliierten als auch durch den oft sehr unweisen Eingriff unserer Politiker in den letzten 75 Jahren

sind im Grundgesetz aber auch derart schwerwiegende Mängel enthalten,

dass durch das einfache Erheben des Grundgesetzes zur Verfassung
– selbst wenn sie durch die bisher besprochenen Fragen erweitert wäre -trotzdem noch viel „Mist“ zu Gold erhoben würde.

 Ich möchte nur als Beispiele nennen

  • das 11. Kapitel des Grundgesetzes,
    in dem etwa noch die Besatzungsrechte stehen
  • das 9. Kapitel des Grundgesetzes, in dem z.B. die fehlende Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative veranlagt ist,
    so dass es etwa möglich ist, dass die Politik in Gerichtsprozesse hinein Einfluss nehmen kann (siehe etwa die vollständig rechtsfrei erfolgte Inhaftierung von Michael Ballweg)
  • das 1. Kapitel des Grundgesetzes, das Kapitel der Grundrechte, in dem etwa das Asylrecht – aber auch viele andere Grundrechte – schon längst nicht mehr in Ordnung sind,

alles Dinge, die durch nur eine einfache Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung – auch mit den hier vorgeschlagenen weiteren Fragen –
MIT zur Verfassung erhoben würden.

Durch die verfassungs-klärende Versammlung soll nun die Möglichkeit gegeben werden, jeden einzelnen Artikel des Grundgesetzes im Sinne der Grundsätze des Grundgesetzes selbst zu begutachten
das heißt, zu begutachten

  • ob er Artikel 1: der Zentrumsstellung der Achtung und des Schutzes der Menschenwürde in der gesamten Verfassung
  • und Artikel 20: den demokratischen, den rechtsstaatlichen und sozialstaatlichen Prinzipien der Staatsstruktur

entspricht.

Auch alle Erweiterungen, die im Zuge der Entwicklung der Gesellschaft inzwischen notwendig geworden und auch zur tieferen Erfüllung der Ideale des Grundgesetzes noch angemessen und hilfreich sind,
können in der verfassungs-klärenden Versammlung eingebracht werden,

so dass der zunächst vorgegebene Text des Grundgesetzes
in der verfassungsklärenden Versammlung
nach Maßgabe seiner Prinzipien
vollständig durchgeklärt und runderneuert wird.

 —

 Alles Weitere, was mit der verfassungsklärenden Versammlung zusammenhängt,

  • wie und wo sie stattfinden soll
  • wer zum Beispiel in sie hinein berufen wird
  • oder wie die Wege der Entscheidung sind
    (und es gibt noch vieles Weitere mehr zu sagen)

erzähle ich gerne auf Nachfrage.

 Ich möchte hier nur noch darauf hinweisen,
dass die verfassungs-klärende Versammlung natürlich ein Kernstück der hier umrissenen Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung ist

und dass der hier vorgelegte gesamte Weg nichts anderes
als die Erfüllung der im Grundgesetz selbst angelegten Ideale
zur Souveränität des Volkes ist.

 —

Die hier umrissene Volksabstimmung kann jetzt schon abgestimmt werden:
Gehen Sie auf die Webseite www.unsere-verfassung.de
und machen Sie sich und uns zum Souverän
und stimmen Sie zu einer Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen ab.

Wir beginnen da miteinander einen Weg, der aus der herrschenden Not heraus tatsächlich in die im Grundgesetz veranlagte freiheitlich demokratische Verfassung führt.

 Und das nächste Mal, wenn wir uns hier sehen, treffen wir dann vielleicht ja auch den einen oder anderen Mitverfasser der „Hambacher Erklärung“ der SPD.

 

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner